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Monatliches Gold
Ihr Unternehmen schenkt echtes Gold. Der Mitarbeiter erhält nachweisbar Eigentum und kann so Schritt für Schritt einen Goldbestand aufbauen.
Ab 50 € monatlich
Gemeinsame Freigrenze mit anderen begünstigten Sachbezügen beachten.
Finture für Arbeitgeber
Echtes Gold als Zeichen Ihrer Wertschätzung. Ein Mitarbeiter-Benefit-Konzept, das zu Ihrem Team und Ihrem Budget passt.
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MitarbeiterGold
Sie entscheiden, was zu Ihrem Unternehmen passt. Wir stimmen Ihre Goldlösung ab – die steuerliche Umsetzung erfolgt gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
01
Ihr Unternehmen schenkt echtes Gold. Der Mitarbeiter erhält nachweisbar Eigentum und kann so Schritt für Schritt einen Goldbestand aufbauen.
Ab 50 € monatlich
Gemeinsame Freigrenze mit anderen begünstigten Sachbezügen beachten.
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Belohnen Sie Ihr Team mit einer besonderen Goldzuwendung. Eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG kann dafür infrage kommen.
Beispiel: 2.000 € jährlich
Pauschalsteuer, Zuschläge und Sozialabgaben werden berücksichtigt.
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Auch für angestellte Geschäftsführer kann eine zusätzliche Sachzuwendung nach § 37b EStG interessant sein.
Bis zu 10.000 € je Wirtschaftsjahr
Voraussetzungen und Gesamtkosten im Geschäftsführer-Rechner prüfen.
Ihr Budget. Ihr Team.
Vergleichen Sie Ihr Benefit-Paket mit einer Geldzahlung, die denselben wirtschaftlichen Vorteil beim Mitarbeiter erreichen soll.
Arbeitgeberkosten für Ihr Team
¹ Jahreskosten ÷ 12; der Bonus fällt einmalig an.
² Wirtschaftlicher Vergleichswert, keine Nettoauszahlung. Beim Bonus mindern Arbeitnehmer-SV den Vorteil.
| Pro Jahr | Leistungswert | AG-Abgaben | AN-Abzüge | AG-Kosten |
|---|
Unverbindliche Modellrechnung, Stand Oktober 2026. Vorausgesetzt: echte Sachleistungen, geprüfte Vertragsgestaltung und zusätzliche Gewährung. Monatliches Gold und weitere relevante Sachbezüge teilen sich die Freigrenze; bei Überschreitung wird im Modell das gesamte monatliche Paket individuell besteuert. Der Bonus wird separat nach § 37b Abs. 2 EStG pauschaliert (einheitliches Wahlrecht und Höchstgrenzen prüfen). Arbeitnehmer-SV wird vom übrigen Nettoentgelt abgezogen, nicht vom Arbeitgeber übernommen. Beitragsbemessungsgrenzen, individuelle Lohnabrechnung, Umlagen, Unfallversicherung und Effekte auf die individuelle Steuerberechnung sind nicht abgebildet. Zusatzkosten gelten hier als reine Arbeitgeberkosten; ihre mögliche Sachbezugsbewertung ist separat zu prüfen. Keine Goldpreisprognose; Kaufaufschläge, Lager- und Auslieferungskosten nach tatsächlicher Vereinbarung berücksichtigen. Bereits bestehende Sachbezüge werden nur für die Grenzprüfung genutzt; ihre Kosten und etwaige zusätzliche Belastung durch Grenzüberschreitung sind nicht Teil des Vergleichs.
Für GmbH-Geschäftsführer
Auch ein angestellter Geschäftsführer kann eine zusätzliche Sachzuwendung in Edelmetallen erhalten. Bei erfüllten Voraussetzungen kann die GmbH die Einkommensteuer nach § 37b Abs. 2 EStG pauschal übernehmen.
Die 10.000 € beziehen sich auf die relevanten Aufwendungen einschließlich etwaiger Umsatzsteuer. Andere bereits pauschalierte Sachzuwendungen zählen mit. Der Rechner zeigt die Kosten einer separaten Geschäftsführer-Zuwendung; diese werden nicht zum Mitarbeiter-Paket oben addiert.
Gesamtkosten für die GmbH
pro Wirtschaftsjahr · vor betrieblichem Steuerabzug³ Zuwendungsaufwand als vereinfachter Wertansatz, abzüglich eigener SV. Kein Auszahlungsbetrag und keine Zusage über den späteren Metallwert. Eigene SV übernimmt die GmbH in diesem Modell nicht.
Die Sachzuwendung muss betrieblich veranlasst und dem Anstellungsverhältnis zuzuordnen sein. § 37b schafft keine eigene Steuerbefreiung und gilt nicht automatisch für private Entnahmen eines Einzelunternehmers.
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern sind die vorherige, klare Vereinbarung, der Fremdvergleich und die Angemessenheit der Gesamtvergütung zu prüfen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung lässt sich durch § 37b nicht einfach heilen.
Die GmbH gewährt eine tatsächliche Sachleistung mit dokumentiertem Eigentumsübergang. Eine bestehende Geldvergütung wird nicht einfach in Gold umgewandelt. Steuerberatung und Lohnbüro prüfen Zufluss, Bewertung und Abwicklung.
Modell nach § 37b Abs. 2 EStG: einheitliche Ausübung des Wahlrechts für die erfassten Arbeitnehmerzuwendungen prüfen. Die 10.000-€-Grenze je Empfänger / Wirtschaftsjahr und die Grenze für jede einzelne Zuwendung sind gesondert zu beachten. Übersteigt eine einzelne Zuwendung 10.000 €, ist diese insgesamt von der Pauschalierung ausgeschlossen. Eine Beteiligung an der GmbH allein beweist keine Sozialversicherungsfreiheit; der Status und die Beitragspflicht der konkreten Zuwendung sind separat zu klären. Bei Silber und anderen Weißmetallen hängen Umsatzsteuer und Nebenkosten von der konkreten Erwerbs- und Verwahrgestaltung ab; die Eingabe muss sämtliche relevanten Aufwendungen enthalten. Es wird keine Rendite oder betriebliche Steuerersparnis eingerechnet.
Von der Idee zur Umsetzung
Finture begleitet Sie bei der Auswahl und Umsetzung Ihrer Edelmetalllösung. Ihre Lohnabrechnung und Steuerberatung werden von Anfang an eingebunden.
Erstgespräch buchenWie viele Mitarbeiter sollen profitieren? Welche Leistungen gibt es bereits? Gemeinsam legen wir den Rahmen fest.
Goldbezug und optionaler Goldbonus werden auf Ihr Budget abgestimmt. Gebühren und Vertragsbedingungen machen wir transparent.
Eigentumsübertragung, Zufluss, Bewertung und Abgaben werden mit Ihrer Steuerberatung geprüft. Erst dann starten Sie mit einer dokumentierten Abwicklung.
Gut zu wissen
Die hier vorgesehenen Anbieter ermöglichen den Goldkauf ab 50 € monatlich. Dieser Betrag entspricht zugleich der monatlichen Sachbezugsfreigrenze. Bereits vorhandene, unter dieselbe Freigrenze fallende Sachbezüge müssen mitgerechnet werden. Bei Überschreitung wird grundsätzlich der gesamte relevante monatliche Sachbezug steuer- und beitragspflichtig.
Der Mitarbeiter muss tatsächlich eine Sachleistung erhalten. Entscheidend sind die Vereinbarung, der Eigentumsübergang, der monatliche Zufluss und die Bewertung. Ein Euroguthaben, eine Kostenerstattung oder die bloße Übernahme einer privaten Zahlungspflicht ist keine gleichwertige Gestaltung. Die konkrete Lösung wird vor dem Start geprüft.
Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG ersetzt die individuelle Einkommensteuer auf die erfasste Sachzuwendung. Bei eigenen Mitarbeitern führt sie grundsätzlich nicht zur Sozialversicherungsfreiheit. Deshalb enthält der Rechner sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge, soweit Ihr gewählter effektiver Beitragssatz greift.
Der Rechner ermittelt eine Geldzahlung, die nach den eingegebenen Steuer- und Sozialabgabensätzen denselben wirtschaftlichen Wert erreichen würde. Gold wird mit dem Zuwendungswert angesetzt. Das ist eine Budgethilfe: Gold ist keine frei verfügbare Geldzahlung und sein Wert kann schwanken.
Finture berät zu geeigneten Goldlösungen. Die konkrete steuerliche Anerkennung und Lohnabrechnung übernimmt Ihre Steuerberatung beziehungsweise Ihr Lohnbüro. Das Konzept wird auf Ihre vorhandenen Leistungen abgestimmt.
Rechtsgrundlagen und Vertiefung:
Persönlich. Durchdacht. Finture.
Besprechen Sie Ihre Berechnung mit Michael Grünebaum.
Gemeinsam entwickeln wir Ihr passendes Benefit-Paket.